Schutz- und Hygienekonzept

Das nachfolgend beschriebene Schutz- und Hygienekonzept leitet sich aus dem aktuellen „Rahmenhygienekonzept Sport“ des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration  (02.12.2021, Az. H1-5910-1-28) sowie der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (23.11.2021) und den Änderungen dieser Verordnung (03.12.2021, 23.12.2021 und16.02.2022) ab und konkretisiert die für die Ballettschule Prien getroffenen Maßnahmen.

Das beschriebene Konzept gilt für beide Ballettsäle (Geigelsteinstraße und Kurverwaltung). Auf spezielle Gegebenheiten und Maßnahmen in den einzelnen Ballettsälen wird ggf. gesondert hingewiesen.


Generelle Regelungen

  • Ein Mindestabstand von 1.5 m, einschließlich bei den Sanitäranlagen, sowie bei Betreten und Verlassen der Ballettschule ist einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Mindestabstandsregel von 1.5 m ist nur den Personen gestattet, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung nicht gilt (z. B. Personen des eigenen Hausstands).
  • Die Ballettschule darf von Personen mit akuten Krankheitssymptomen jeglicher Schwere nicht betreten werden. Außerdem sind die aktuellen gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Quarantänemaßnahmen zu beachten.
  • Je nach Lage des Infektionsgeschehens sind für bestimmte Personengruppen besondere Nachweise erforderlich (z. B. 2G-, 2G-plus oder 3G-Regelung), damit die Ballettschule betreten werden darf (aktuell gültige Regelung siehe nachfolgenden Abschnitt). 


Aktuelle Zutrittsregelung (Stand 17.02.2022)

  • Für Erwachsene und Jugendliche, die älter als 14 Jahre sind, gilt die 3G-Regel, d. h. sie müssen den Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. Genesung vorlegen oder einen negativen Testnachweis (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder Antigentest nicht älter als 24 Stunden).

  • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, benötigen keinen weiteren Nachweis. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die älter als 14 Jahre sind.

  • Für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie noch nicht eingeschulte Kinder besteht keine Test- bzw. Nachweispflicht.


Information über die Maßnahmen

Die Regelungen werden als Anhang zu einem Schreiben an die Schülerinnen, Schüler und Eltern versendet. Die Eltern werden dabei gebeten, mit den Kindern die geltenden Regelungen zu besprechen und sie ihnen zu erklären. Das Schutz- und Hygienekonzept kann auch auf der Webseite der Ballettschule aufgerufen werden.

Die Lehrerinnen der Ballettschule erhalten eine separate Unterweisung.

 Auf die wichtigsten Regelungen wird zusätzlich auf Plakaten am Eingang der Ballettschulen aufmerksam gemacht, u. A. bezüglich:

  • Abstandsgebot
  • Tragen von Mund und Nasenschutz
  • Hygieneregeln
  • Kein Zutritt bei Krankheitssymptomen


Unterrichtsbetrieb

  • Der Stundenplan beinhaltet Pausen zwischen den Unterrichtseinheiten, damit zum Lüften und Desinfizieren ausreichend Zeit bleibt. 
  • Die Schülerzahl je Klasse wird auf maximal 12 begrenzt. Damit ist der vorgeschriebene Mindestabstand von 1.5 m bequem einzuhalten. Anmerkung: In den meisten Klassen ist die Schülerzahl geringer; in der Kurverwaltung wurde die verfügbare Fläche des Ballettsaals durch Entfernen von Stühlen vergrößert.
  • Im Ballettsaal werden die Positionen, die die Schülerinnen und Schüler einnehmen sollen, durch Markierungen am Boden bzw. an den Ballettstangen gekennzeichnet, um die Einhaltung des Mindestabstands zu gewährleisten.
  • Die Lehrerinnen führen nach Möglichkeit keine taktilen Korrekturen durch, d. h. der Unterricht erfolgt grundsätzlich kontaktlos; auf Partnerarbeit wird verzichtet.


Kommen und Gehen, Masken

  • Die Garderoben der Ballettschule dürfen vor und nach dem Unterricht mit Nasen- und Mundbedeckung und unter Wahrung des Mindestabstands genutzt werden.
  • Damit sich unsere Schüler*innen jedoch nur so kurz wie möglich in den Garderoben aufhalten, bitten wir darum, dass sie nach Möglichkeit wie gehabt bereits umgezogen (Ballettkleidung unter der Straßenkleidung) und fertig frisiert zum Unterricht kommen.
  • Straßenschuhe sollen bitte nach wie vor im Vorraum der Ballettschule (Geigelsteinstraße) bzw. im Gang vor dem Ballettsaal (Kurverwaltung) deponiert werden.
  • Es besteht grundsätzlich Maskenpflicht, außer im Ballett-Unterricht. Kinder bis zum sechsten Geburtstag benötigen keine Maske. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Für alle anderen Personen besteht FFP2-Maskenpflicht.


Hygiene und Lüftung

  • Die sanitären Einrichtungen sind mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern ausgestattet. Waschbecken und Armaturen werden mehrmals während der Öffnungszeiten gereinigt.
  • Am Eingang der Ballettschule in der Geigelsteinstraße befindet sich ein Spender mit Desinfektionsmittel. Damit sind beim Betreten und Verlassen der Ballettschule die Hände zu desinfizieren.
  • In der Kurverwaltung sind beim Betreten und Verlassen der Ballettschule gründlich die Hände zu waschen (am Waschbecken im Vorraum der Toiletten).     
  • Die Sanitärräume dürfen stets nur Einzeln betreten werden.
  • Zwischen den Unterrichtseinheiten werden häufig genutzte Kontaktflächen (z.B. Türgriffe, Holme der Ballettstangen) von den Lehrerinnen desinfiziert.
  • In den Pausen werden die Fenster des Ballettsaals von den Lehrerinnen geöffnet. Sofern die Witterung es zulässt, bleiben die Fenster auch während des Unterrichts gekippt.
  • Zusätzlich sind im Ballettsaal sowie im Bereich von Flur und Garderobe leistungsfähige Luftreinigungsgeräte aufgestellt und in Betrieb. 


Kontaktpersonenermittlung

Die bisher erforderliche Datenerfassung zur Kontaktpersonenermittlung entfällt.    


Die Beachtung all der Maßnahmen und Regeln ist wichtig und notwendig. Sie dienen vor allem unserem gegenseitigen Schutz. Zudem kann die Nichteinhaltung den Entzug der Unterrichtserlaubnis durch die zuständigen Behörden zur Folge haben.

Bei grober und wiederholter Missachtung der Regelungen sind wir angehalten, die entsprechenden Kinder vom Unterricht auszuschließen.

Wir bedanken uns bei allen für die Kooperation und Achtsamkeit.